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Herzlich Willkommen bei

Sabine Kraus

Rechtsanwaltkanzlei

Ich freue mich Sie auf meiner Internetseite begrüßen zu dürfen.

Die Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht Ihnen bei allen rechtlichen Problemen behilflich zu sein, dabei wird auf eine individuelle juristische Betreuung besonderer Wert gelegt. Ihr Anliegen wird stets unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorstellung bearbeitet.

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen hauptsächlich im Bereich des Sozialrechts und des Familienrechts.

Es werden aber auch andere Rechtsgebiete bearbeitet.

Zur Person

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

Sabine Kraus


wurde 1977 geboren und ist in Grünhain aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte diese Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Nach Abschluss des Referendariats in Landgerichtsbezirk Zwickau arbeitete sie zunächst kurzzeitig bei der Agentur für Arbeit in Annaberg.

2009 wurde schließlich die Rechtsanwaltskanzlei Sabine Kraus in Grünhain-Beierfeld gegründet.

Mitgliedschaft im Gewerbeverein Grünhain e.V.

Leistungen

Sozialrecht

Gegenstand des Sozialrecht sind  Leistungsansprüche, Status- und Teilhaberechte bis hin zu den Vertragsbeziehungen zwischen Leistungserbringern im Bereich der Krankenversorgung, der Pflege oder Rehabilitation.

Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II („Hartz IV“);
Erwerbsminderungsrente; Altersrente;
Schwerbehindertenrecht;
Berufskrankheit; Arbeitsunfall;
Krankenversicherung; Pflegeversicherung;
Sozialhilfe; Kinder- und Jugendhilfe

Familienrecht

Zum Familienrecht gehören das Eherecht, das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht und die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie das Unterhaltsrecht.

Unterhaltsrecht;
Unterhaltsberechnung;
Sorgerechtsachen;
Umgangsrecht;
Scheidungsverfahren und damit verbundene Versorgungsausgleichs und Vermögensfragen

Beratung

Sachverhalt

Schildern Sie mir den Sachverhalt, damit ich überprüfen kann, ob ich Sie in der Angelegenheit vertreten kann.

Ich weise daraufhin, dass der Lauf von Fristen unbedingt mitzuteilen ist.

Wenn Sie eine Klage, einen Prozesskostenhilfeantrag, ein Aufforderungsschreiben eines Anwaltes, einen Bescheid erhalten haben, so prüfen Sie, was Sie bis wann getan haben müssen. (z.B. Erteilung von Auskünften, Einreichen von Unterlagen, Erhebung Widerspruch oder Klage, Anzeige der Verteidigungsbereitschaft).

Die erforderlichen Unterlagen können Sie mir per Fax oder E-Mail zukommen lassen.

Datenerfassung

Um Ihre rechtliche Frage beantworten zu können, ist es erforderlich das Sie Ihre vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer angeben.

Eine anonyme Rechtsberatung ist leider nicht möglich, da ich jedes Mandat auf eine Interessekollision prüfen muss.

Kosten

Nach Überprüfung des Sachverhalts kann ich Ihnen auch die voraussichtlichen Kosten der Angelegenheit mitteilen.

Bei außergerichtlichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, ansonsten bestimmen sich die Kosten nach dem Wert der vorliegenden Angelegenheit und es wird nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsverfügungsgesetzes abgerechnet.

Form der Beratung

Die Beratung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Die meisten Fragen lassen sich aber in einem persönlichen Gespräch am einfachsten klären.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Sabine Kraus
Schwarzenberger Straße 37
08344 Grünhain-Beierfeld
03774 - 869571
03774 - 869572
info@kraus-anwaltskanzlei.de

Kontaktformular kraus-anwaltskanzlei.de